Werner Kainz

Die Wohnungsvergaberichtlinien wurden in der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2014 einstimmig beschlossen, was mich als Parteifreien Vorsitzenden des Wohnungsausschusses besonders freut. Eine gute Zusammenfassung der beschlossenen Änderungen ergibt sich aus dem unten abgedruckten Artikel von Wolfgang Otter aus der Tiroler Tageszeitung

Punkt für Punkt zur Wohnung

 

Der Kufsteiner Gemeinderat segnete die geänderten Wohnungsvergaberichtlinien ab. Künftig ist keine Einstimmigkeit bei der Vergabe im zuständigen Ausschuss mehr notwendig.

Die Abstimmung über die neuen Wohnungsvergaberichtlinien der Stadt Kufstein ging zwar einstimmig, aber nicht ohne Diskussionen in der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 09.07.2014, über die Bühne. Lange hatten die Mandatare um eine neue Richtlinie für die Zuteilung jener Wohnungen gerungen, für welche die Stadt das Vergaberecht hat. Und das sind nicht wenige: An die 3000 kann sie vergeben, trotzdem finden sich aktuell auf der Liste des zuständigen Ausschusses rund 500 Wohnungswerber. Sehr viel mehr Wohnungen zur Vergabe werden es übrigens voraussichtlich nicht mehr werden. Früher wurde das Recht mit der teilweisen Erlassung der Anschlussgebühren erkauft, eine Vorgangsweise, die laut dem zuständigen Ausschuss­obmann Werner Kainz (Parteifreie) in den vergangenen vier Jahren kaum mehr Anwendung fand.

Gemeinderat Robert Wehr von den Sozialdemokraten war die treibende Kraft für eine Reform der Richtlinien. Transparenter sollten sie werden und die sozialen Lebensumstände der Wohnungssuchenden verstärkt berücksichtigen.

Nach vielen Verhandlungsrunden legte Kainz nun neue Richtlinien vor. „Dabei wird festgelegt, dass die Belastung aus den Wohnungskosten nicht mehr als ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens betragen soll, außerdem wurde die Einkommensgrenze jenen der Tiroler Wohnbauförderung angepasst und entsprechend adaptiert.“ Neu ist auch, dass bei persönlichen oder sachlichen Veränderungen der Voraussetzungen für den Wohnungswerber eine Benachrichtigungspflicht besteht. Außerdem kann die Vergabe auch auf drei Jahre befristet erfolgen.

„Das bisherige Einstimmigkeitserfordernis bei der Vergabe von Wohnungen im Ausschuss ist aus rechtlicher Sicht sehr bedenklich. Es wurde daher auch nicht aufgenommen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates sieht ein solches nicht vor und es dürfte vom Gemeinderat auch gar nicht festsetzbar sein“, erklärt Kainz.

Auch das Punktevergabesystem wurde neu gestaltet und „entsprechend der aktuellen Situation angepasst, so dass sozial schwächer gestellte Personen noch mehr bevorzugt werden“, erläutert der Ausschussobmann weiter. Übrigens: Anrecht auf eine Wohnung hat niemand und die Richtlinien seien nur als Anhaltspunkte gedacht. „Für den Ausschuss gibt es auch genügend Spielraum, bei Notfällen sofort zu helfen“, betont Kainz.

Das hatte auch Simon Hermann Huber von der Bürgerliste (BHS) verlangt. Er argumentierte jedoch im Ganzen gegen die städtischen Vergaben. Für ihn sollte sich der „freie Markt“ selber regulieren, zum Vorteil der Wohnungssuchenden. Seiner Meinung würde damit sogar der Mietpreis sinken. Für Notfälle könnte die Stadt mit einer Wohnbaugesellschaft ein Haus bereithalten, „wobei ich der Meinung bin, dass wir nicht nur Frauenwohnungen, sondern auch Männerwohnungen benötigen“. Während der Sitzung ließ sich die Bürgerliste aber davon überzeugen, doch zuzustimmen.

Anton Frisch (FPÖ/GKL) wiederum sah ein kompliziertes Prozedere auf den Ausschuss zukommen, da künftig die Wohnungswerber die Punktezahl bekannt gegeben erhalten und dagegen Einspruch erheben können. „Das wird einen größeren Verwaltungsaufwand mit sich bringen“, verwies Frisch auf den höheren Zeitaufwand.

Die Richtlinien gelten ab 1. Oktober und werden auf der Stadthomepage www.kufstein.at veröffentlicht.