KINDERSTATION MUSS BLEIBEN!

 

Aufgrund der Gerüchte, dass die Kinderstation im Bezirkskrankenhaus Kufstein ab 01.05.2015 zugesperrt werden soll, möchte ich mich dazu ganz klar äußern.

Es ist richtig, dass es aufgrund der Kündigung gleich mehrerer Ärzte zu einem extremen Personalengpass im Bereich der Kinderstation in Kufstein kommt. Eine bestimmte Mindestausstattung an Ärzten ist aber erforderlich, um den Betrieb der Station aufrecht erhalten zu können. Es geht hier hauptsächlich um gesetzliche Bestimmungen, sodass der ärztliche Leiter letztlich gar nicht befugt wäre, den Stationsbetrieb aufrecht zu erhalten, wenn eine bestimmte Mindestanzahl von Fachärzten nicht ständig verfügbar ist.

 

Diese Situation droht derzeit, keinesfalls entspringt das aber irgendeinem politischen Willen der Bürgermeister des Bezirkes. Es gibt keine politische Absicht auf Schließung der Kinderstation in Kufstein und es gibt hier auch keinen Spargedanken oder Ähnliches, sondern es geht jetzt nur darum, dass die Krankenhausleitung das Problem der personellen Unterbesetzung lösen muss. Mit einer derartigen Kündigungswelle konnte man nicht rechnen, dass die Bestimmungen des Ärzte-Arbeitszeitgesetzes hier noch eine Verschärfung herbeiführen, ist in dieser Situation auch nicht hilfreich.

Es gibt keinen einzigen Bürgermeister im Bezirk Kufstein, der sich dahingehend geäußert hätte, dass eine Schließung der Kinderstation in Kufstein gewünscht wird. Ganz im Gegenteil, wir werden nunmehr unverzüglich die offenen Stellen zur Ausschreibung bringen und hoffen, dass eine Nachbesetzung umgehend möglich ist. Man darf aber nicht übersehen, dass gerade im Bereich der Kinderärzte viel zu wenig Personal zur Verfügung steht und ich darf daran erinnern, wie schwierig es für die Stadt Kufstein war, einen Kinderarzt für den Kassenvertrag zu finden. Mit viel Fantasie und ungewöhnlichen Vorgangsweisen ist uns dies damals gelungen und ich hoffe daher, dass es uns auch im Bereich der Kinderstation gelingt, weil ich Ihre Überzeugung teile, dass Kufstein unbedingt über eine eigene Kinderstation verfügen muss. Dies bedeutet nicht, dass es nicht zu vorübergehenden Leistungseinschränkungen kommen kann, diese sind aber ausschließlich auf rechtliche Gegebenheiten zurückzuführen, gegen die die ärztliche Leitung des Krankenhauses unter keinen Umständen verstoßen darf.